Elektrosicherheit Weber

Sicherheitsbeleuchtung soll bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung Orientierung, Flucht und sicherheitsrelevante Tätigkeiten ermöglichen. Sie ist Teil des Sicherheitskonzepts eines Gebäudes und muss zur Nutzung und Gefährdung passen.

Relevant können unter anderem DIN EN 1838, DIN EN 50172 (VDE 0108-100), Arbeitsstättenverordnung sowie ASR A2.3 und ASR A3.4 sein. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt von Gebäude, Nutzung, Fluchtwegen und Arbeitsstättenbewertung ab.

Prüfungen müssen planbar und nachvollziehbar organisiert werden. Art und Fristen richten sich nach Regelwerken, Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung, Gebäudenutzung und vorhandener Anlagentechnik. Die Ergebnisse sollten dokumentiert werden.

Typisch sind Sicht- und Funktionsprüfungen, Zustand der Leuchten, Kennzeichnung, Umschaltung, Versorgung, Batterien oder Zentralbatterie, Betriebsdaueranforderungen, Dokumentation und erkennbare Abweichungen im Flucht- und Rettungsweg.

Hilfreich sind Flucht- und Rettungspläne, Leuchtenpläne, Wartungs- und Prüfbücher, Herstellerunterlagen, frühere Prüfberichte, Angaben zur Anlage und Informationen zu Nutzungsänderungen oder Umbauten.