Elektrosicherheit Weber
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen
Leistungsfokus
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen in Berlin und bundesweit.
Sichere elektrische Installationen nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0100-600.
- Normorientierte Prüfung
- Betreiberpflichten im Blick
- Klare Risikobewertung
- Nachvollziehbare Dokumentation
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – normgerecht & rechtssicher
Leistungsumfang der Prüfung
Im Rahmen der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel prüfen wir unter anderem:
- den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlage
- Schutzmaßnahmen wie Schutzleiter, Isolationswiderstände und Abschaltbedingungen
- die Wirksamkeit vorhandener Sicherheitseinrichtungen
- mögliche thermische, mechanische oder elektrische Auffälligkeiten
- die Einhaltung der geltenden Vorschriften und Normen
Die Prüfungen erfolgen gemäß den relevanten gesetzlichen und normativen Vorgaben, insbesondere nach DGUV Vorschrift 3, Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie den entsprechenden DIN-VDE-Normen.
Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist ein wesentlicher Bestandteil der elektrischen Betriebssicherheit und dient dem Schutz von Personen, Sachwerten und dem sicheren Betrieb elektrischer Installationen.
Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig prüfen zu lassen, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Ausfälle zu vermeiden und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
Wir führen Prüfungen fachgerecht, normkonform und praxisnah durch – zuverlässig und transparent.
Gesetzliche / berufsgenossenschaftliche Grundlagen (Pflichten „müssen“)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Grundpflichten des Arbeitgebers (Organisation, geeignete Maßnahmen)
Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt (auch für Prüfumfang/-fristen)
Dokumentationspflicht (u. a. Ergebnisse/Wirksamkeit von Maßnahmen – in der Praxis inkl. Prüfnachweise)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln im Betrieb (dazu zählen i. d. R. auch elektrische Arbeitsmittel/Anlagen im Sinne des betrieblichen Einsatzes) und verlangt u. a. Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und daran ausgerichtete Prüfungen.
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
TRBS 1201: konkretisiert, wie Prüfungen/ Kontrollen von Arbeitsmitteln zu planen und durchzuführen sind (Stand der Technik etc.; zuletzt geändert 2025).
TRBS 1203: Anforderungen an „zur Prüfung befähigte Personen“ (Qualifikation, Erfahrung, zeitnahe Tätigkeit).
DGUV Vorschrift 3 (UVV „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“)
Zentrale Unfallverhütungsvorschrift: Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel geprüft werden.
Durchführungsanweisungen/Tabellen werden oft zur Orientierung für Prüffristen genutzt (Fristen bleiben aber grundsätzlich Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung).
Hilfreiche Konkretisierung/Leitfaden: DGUV Information 203-070 zu wiederkehrenden Prüfungen.
Unsere Arbeit zeichnet sich aus durch
fachliche Kompetenz
praxisnahe Durchführung
transparente Abläufe
verständliche Dokumentation
Betreuung auch nach der abgeschlossenen Prüfung
Wir stimmen die Prüfungen mit Ihren Betriebsabläufen ab, um Arbeitsunterbrechungen möglichst gering zu halten.
Auch nach der Prüfung für Sie da
Auch nach Abschluss der Geräteprüfung stehen wir Ihnen für Rückfragen, Erläuterungen und fachliche Unterstützung zur Verfügung.
Gerne beraten wir Sie zu
geeigneten Prüfintervallen
dem Umgang mit festgestellten Mängeln
der Vorbereitung zukünftiger Prüfungen
allgemeinen Fragen zur elektrischen Betriebssicherheit
Fazit
Die regelmäßige Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Geräte ist unverzichtbar für den Schutz von Personen, den sicheren Betriebsablauf und die Rechtssicherheit des Betreibers. Mit unserer zuverlässigen, fachlichen und kundennahen Arbeitsweise sorgen wir für geprüfte Sicherheit in Ihrem Betrieb.
Elektrosicherheit Weber Sicherheit ist kein Zufall.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer elektrischen Betriebssicherheit
Häufige Fragen
Kurz geklärt vor der Anfrage.
Wie wird der Prüfumfang festgelegt?
Der Prüfumfang richtet sich nach Anlage, Nutzung, Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen Regelwerken. Ziel ist eine nachvollziehbare, betriebssichere und rechtssichere Prüfung.
Erhalte ich eine belastbare Dokumentation?
Ja. Die Ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert und können um eine strukturierte Fotodokumentation ergänzt werden, damit Befunde eindeutig zugeordnet werden können.
Sind Prüfungen außerhalb von Berlin möglich?
Ja. Elektrosicherheit Weber arbeitet in Berlin, Brandenburg und bei passenden Projekten bundesweit.
Unverbindliche Ersteinschätzung