Elektrosicherheit Weber

Relevant sind sie für Unternehmen, Gewerbeobjekte, Verwaltungen, öffentliche Einrichtungen, Betreiber von Anlagen, Facility Management und Organisationen, die elektrische Betriebssicherheit nachvollziehbar dokumentieren müssen.

Die DGUV Vorschrift 3 betrifft elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen. Sie verpflichtet den Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher zu betreiben und Prüfungen so zu organisieren, dass Gefährdungen durch elektrischen Strom vermieden werden.

Verantwortlich ist grundsätzlich der Unternehmer beziehungsweise Betreiber. Er muss geeignete Organisation, qualifizierte Personen, Prüfumfang, Prüffristen und Dokumentation sicherstellen. Fachkundige Dienstleister können unterstützen, ersetzen aber nicht die Betreiberverantwortung.

Prüfungen müssen durch fachlich geeignete Personen erfolgen. Je nach Prüfaufgabe kommen Elektrofachkräfte, zur Prüfung befähigte Personen oder Tätigkeiten unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft in Betracht. Maßgeblich sind Qualifikation, Erfahrung und die konkrete Prüfaufgabe.

Prüffristen werden nicht seriös pauschal festgelegt. Sie ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, Einsatzbedingungen, Herstellerangaben, bisherigen Prüfergebnissen, Umgebungsbedingungen und den einschlägigen Vorschriften. Die Frist muss nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.